Therapieablauf in der Verhaltenstherapie

Therapieablauf

Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch, um uns kennenzulernen. Hier besprechen wir Ihr Anliegen und den Grund für die Aufnahme einer Psychotherapie, klären Wünsche und Ziele an die Behandlung und besprechen das weitere Vorgehen. 

Das Erstgespräch, wie auch die folgenden (bis zu fünf) probatorischen Sitzungen sind ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses. 

Für Sie ist es die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu entscheiden, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Sie haben Zeit, Ihre individuelle Situation zu schildern, Fragen zu stellen und Vertrauen aufzubauen. Ich nehme mir Zeit, um Ihre Lebenssituation, Herausforderungen und Wünsche an die Therapie genau zu verstehen. 

Es erfolgt zudem eine diagnostische Einordnung, Behandlungsplanung und die Formulierung von Therapiezielen. 

Gemeinsam werden wir herausfinden, welche Ansätze und Methoden für Sie am besten geeignet sind, um Ihre psychische Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern. Zum Ende dieser Phase wird die weitere Behandlung beim jeweiligen Kostenträger beantragt.  

Nach erfolgreicher Bewilligung startet die eigentliche Behandlung als Kurzzeit- oder Langzeittherapie.

Kosten der Therapie

Die Kosten der psychotherapeutischen Leistungen in meiner Privatpraxis richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrem Versicherer über Ihre jeweiligen Vertragsbedingungen und einzureichenden Unterlagen zu informieren. 

In meiner Privatpraxis behandle ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Angehörige der Heilfürsorge sowie Selbstzahler. Zudem biete ich Behandlungen für gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren an. 

Private Krankenkasse und Beihilfe

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Bitte klären Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und lassen Sie sich ggf. die nötigen Formulare zur Beantragung der Therapie geben.

Die Beihilfe übernimmt normalerweise einen Teil der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. In der Regel ist nach der Probatorik ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einzureichen. Die hierfür notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Beihilfestelle. Ich unterstütze Sie gerne, sollten Sie diesbezüglich Fragen haben.

Gesetzlich Versicherte - Kostenübernahme möglich

In meiner Privatpraxis kann die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nur über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" erfolgen. 

Jede gesetzliche Krankenkasse hat hierbei andere Bedingungen für die Antragsstellung und Übernahme der Kosten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit diese die Kosten der Therapie übernimmt. Gerne helfe ich Ihnen bei der Antragsstellung.

Selbstzahler*Innen
 

Auch als Selbstzahler können Sie mein Therapieangebot nutzen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent.

Heilfürsorge

Angehörige der Bundeswehr benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung ihres zuständigen Sanitätsoffiziers (Truppenarzt), in der ich namentlich als Behandler benannt bin. Bitte bringen Sie diese zum ersten Gespräch mit. Die Kosten für die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden in der Regel übernommen.

Für die Bewilligung weiterer Therapiesitzungen wird durch mich ein Befundbericht für den Sanitätsoffizier erstellt. Bei Fragen zum Ablauf kommen Sie gerne auf mich zu. 

 

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